Weitere Entscheidung unten: BGH, 21.03.2017

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   BGH, 09.02.2017 - I ZB 117/16   

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https://dejure.org/2017,4540
BGH, 09.02.2017 - I ZB 117/16 (https://dejure.org/2017,4540)
BGH, Entscheidung vom 09.02.2017 - I ZB 117/16 (https://dejure.org/2017,4540)
BGH, Entscheidung vom 09. Februar 2017 - I ZB 117/16 (https://dejure.org/2017,4540)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Unzulässigkeit einer nicht von einem beim Bundesgerichtshof zugelassenen Rechtsanwalt eingelegten Anhörungsrüge

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unzulässigkeit einer nicht von einem beim Bundesgerichtshof zugelassenen Rechtsanwalt eingelegten Anhörungsrüge

  • rechtsportal.de

    ZPO § 78 Abs. 1 ; ZPO § 321a Abs. 1
    Unzulässigkeit einer nicht von einem beim Bundesgerichtshof zugelassenen Rechtsanwalt eingelegten Anhörungsrüge

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 21.03.2002 - IX ZB 18/02

    Postulationsfähigkeit bei Einlegung der Rechtsbeschwerde

    Auszug aus BGH, 09.02.2017 - I ZB 117/16
    Im Rechtsbeschwerdeverfahren besteht Anwaltszwang (§ 78 Abs. 1 ZPO; vgl. BGH, Beschluss vom 21. März 2002 - IX ZB 18/02, NJW 2002, 2181).
  • BGH, 18.05.2005 - VIII ZB 3/05

    Anwaltszwang für Anhörungsrüge im Rechtsbeschwerdeverfahren

    Auszug aus BGH, 09.02.2017 - I ZB 117/16
    Dies gilt auch für eine in diesem Verfahren erhobene Anhörungsrüge (BGH, Beschluss vom 18. Mai 2005 - VIII ZB 3/05, NJW 2005, 2017; Beschluss vom 12. März 2015 - I ZB 117/14, Juris; Beschluss vom 15. April 2015 - I ZB 16/15, Juris).
  • BGH, 15.04.2015 - I ZB 16/15

    Unzulässigkeit einer nicht von einem beim BGH zugelassenen Rechtsanwalt

    Auszug aus BGH, 09.02.2017 - I ZB 117/16
    Dies gilt auch für eine in diesem Verfahren erhobene Anhörungsrüge (BGH, Beschluss vom 18. Mai 2005 - VIII ZB 3/05, NJW 2005, 2017; Beschluss vom 12. März 2015 - I ZB 117/14, Juris; Beschluss vom 15. April 2015 - I ZB 16/15, Juris).
  • BGH, 12.03.2015 - I ZB 117/14

    Unzulässigkeit einer nicht durch einen beim BGH zugelassenen Rechtsanwalt

    Auszug aus BGH, 09.02.2017 - I ZB 117/16
    Dies gilt auch für eine in diesem Verfahren erhobene Anhörungsrüge (BGH, Beschluss vom 18. Mai 2005 - VIII ZB 3/05, NJW 2005, 2017; Beschluss vom 12. März 2015 - I ZB 117/14, Juris; Beschluss vom 15. April 2015 - I ZB 16/15, Juris).
  • BGH, 01.02.2018 - I ZB 103/17

    Verwerfung der Anhörungsrüge als unzulässig; Anwaltszwang im

    Dies gilt auch für eine in diesem Verfahren erhobene Anhörungsrüge (BGH, Beschluss vom 12. März 2015 - I ZB 117/14, juris; Beschluss vom 15. April 2015 - I ZB 16/15, juris; Beschluss vom 30. August 2016 - I ZB 10/15, juris Rn. 5; Beschluss vom 9. Februar 2017 - I ZB 117/16, juris Rn. 1).
  • BGH, 30.05.2017 - I ZB 7/17

    Unzulässigkeit einer nicht von einem beim BGH zugelassenen Rechtsanwalt

    Dies gilt auch für eine in diesem Verfahren erhobene Anhörungsrüge (BGH, Beschluss vom 12. März 2015 - I ZB 117/14, juris; Beschluss vom 15. April 2015 - I ZB 16/15, juris; Beschluss vom 30. August 2016 - I ZB 10/15, juris Rn. 5; Beschluss vom 9. Februar 2017 - I ZB 117/16, juris Rn. 1).
  • BGH, 13.11.2017 - I ZB 63/17

    Verwerfung der Anhörungsrüge als unzulässig; Anwaltszwang im

    Dies gilt auch für eine in diesem Verfahren erhobene Anhörungsrüge (BGH, Beschluss vom 12. März 2015 - I ZB 117/14, juris; Beschluss vom 15. April 2015 - I ZB 16/15, juris; Beschluss vom 30. August 2016 - I ZB 10/15, juris Rn. 5; Beschluss vom 9. Februar 2017 - I ZB 117/16, juris Rn. 1).
  • BGH, 09.11.2017 - I ZB 67/17

    Verwerfung der Anhörungsrüge als unzulässig; Anwaltszwang im

    Dies gilt auch für eine in diesem Verfahren erhobene Anhörungsrüge (BGH, Beschluss vom 12. März 2015 - I ZB 117/14, juris; Beschluss vom 15. April 2015 - I ZB 16/15, juris; Beschluss vom 30. August 2016 - I ZB 10/15, juris Rn. 5; Beschluss vom 9. Februar 2017 - I ZB 117/16, juris Rn. 1).
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   BGH, 21.03.2017 - I ZB 117/16   

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https://dejure.org/2017,8962
BGH, 21.03.2017 - I ZB 117/16 (https://dejure.org/2017,8962)
BGH, Entscheidung vom 21.03.2017 - I ZB 117/16 (https://dejure.org/2017,8962)
BGH, Entscheidung vom 21. März 2017 - I ZB 117/16 (https://dejure.org/2017,8962)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • IWW

    § 321a Abs. 1 ZPO, § 78 Abs. 1 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Verwerfung der Anhörungsrüge als unzulässig; Anwaltszwang im Rechtsbeschwerdeverfahren

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    Verwerfung der Anhörungsrüge als unzulässig; Anwaltszwang im Rechtsbeschwerdeverfahren

  • rechtsportal.de

    ZPO § 78 Abs. 1 ; ZPO § 321a Abs. 1
    Verwerfung der Anhörungsrüge als unzulässig; Anwaltszwang im Rechtsbeschwerdeverfahren

  • ibr-online
  • juris (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 23.04.2015 - I ZB 73/14

    Funktionelle Zuständigkeit für die Entscheidung über die Erinnerung gegen einen

    Auszug aus BGH, 21.03.2017 - I ZB 117/16
    Über diese Erinnerung gegen den Kostenansatz entscheidet beim Bundesgerichtshof gemäß § 1 Abs. 5, § 66 Abs. 6 Satz 1 GKG grundsätzlich der Einzelrichter (BGH, Beschluss vom 23. April 2015 - I ZB 73/14, NJW 2015, 2194 Rn. 6 f.; Beschluss vom 3. August 2015 - I ZB 32/15, juris Rn. 2).
  • BGH, 03.08.2015 - I ZB 32/15

    Erinnerung eines Schuldners gegen den Ansatz von Gerichtskosten

    Auszug aus BGH, 21.03.2017 - I ZB 117/16
    Über diese Erinnerung gegen den Kostenansatz entscheidet beim Bundesgerichtshof gemäß § 1 Abs. 5, § 66 Abs. 6 Satz 1 GKG grundsätzlich der Einzelrichter (BGH, Beschluss vom 23. April 2015 - I ZB 73/14, NJW 2015, 2194 Rn. 6 f.; Beschluss vom 3. August 2015 - I ZB 32/15, juris Rn. 2).
  • OVG Saarland, 22.05.2017 - 2 F 417/17

    Erinnerung gegen Kostenansatz für das Beschwerdeverfahren

    Das umfangreiche Vorbringen des Antragstellers in dem Schriftsatz vom 20.4.2017 gibt abschließend Anlass zu dem klarstellenden Hinweis, dass im Verfahren der Erinnerung gegen den Kostenansatz nur Einwendungen erhoben werden können, die sich gegen den Kostenansatz selbst richten, nicht dagegen solche, mit denen die inhaltliche Richtigkeit der Entscheidung angegriffen wird, auf deren Grundlage der Kostenansatz erfolgt ist.(vgl. beispielsweise BGH, Beschluss vom 21.3.2017 - I ZB 117/16 -, bei juris).
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